ADFC und Fuß- und Radentscheid richten Popup-Fahrradstraße ein

ADFC und Fuß- und Radentscheid richten am 10. Dezember 2022 09:30 - 12:00 Uhr eine Popup-Fahrradstraße in der Basler-Tor-Straße in Durlach zwischen Rommel- und Gärtnerstraße ein.

Denn was mit Popup-Radwegen geht, geht auch mit Popup-Fahrradstraßen.

Die Basler-Tor-Straße verbindet die Durlacher Altstadt und mehrere Schulen mit Aue, wo viele Menschen wohnen. Es handelt sich derzeit um eine Zone 30. Auf beiden Seiten der Fahrbahn parken Autos. Die verbleibende Fahrbahn ist zu schmal, um Radfahrende legal mit 1,5 m Abstand zu überholen. Leider sind dort dennoch regelmäßig Autofahrende zu beobachten, die Radfahrende bedrängen oder eng (illegal) überholen.

Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Durlacher Ortschaftsrat beantragte, dass diese und einige weitere Straßen in Durlach-Aue als "unechte" Fahrradstraße eingerichtet werden. Mit unechten Fahrradstraßen sind Fahrradstraßen mit zulässigem Autoverkehr (ggf. nur Anlieger) gemeint, wie es sie in Karlsruhe mehrfach gibt (z.B. Sophienstraße, Bismarckstraße).

Die Stadtverwaltung lehnte diesen Antrag in ihrer Stellungnahme ab. Die Straßen seien für eine Fahrradstraße zu schmal, Parkplätze müssten entfallen. Sie schiebt indirekt die Schuld dem Gemeinderat zu. Er habe beschlossen, dass neue Fahrradstraßen den Qualitätsstandards des Landes Baden-Württemberg entsprechen müssen. Diese sehen eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,0 m zzgl. 0,75 m Abstand zu parkenden Autos vor. Hebt man in der Basler-Tor-Straße das zulässige Gehwegparken auf der östlichen Fahrbahnseite auf, wäre die Fahrbahn breit genug.

Der ADFC sieht in den Qualitätsstandards kein Hindernis. Sie würden sicherstellen, dass Fahrradstraßen auch ihrem Namen gerecht werden. "Viele Fahrradstraßen in Karlsruhe unterscheiden sich nur durch die blauen Schilder von einer normalen Zone 30 voller parkender Autos." meint Michael Reichert vom ADFC.

Mit dem Karlsruher Programm für Aktive Mobilität hat der Gemeinderat im Oktober 2021 neben Pull- auch Push-Maßnahmen für die Wende hin zu Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr gefordert. Das Aufheben eines Teils der Parkplätze wäre eine solche Push-Maßnahme, da es die Leichtigkeit der Auto-Nutzung reduziert. "Warum die Stadtverwaltung nur die ihr passenden Gemeinderatsbeschlüsse anwenden möchte, ist uns als ADFC schleierhaft." kritisiert Reichert.


Kontakt für Presseanfragen:
Ulrich Eilmann
ulrich.eilmann@adfc-bw.de

 


https://bretten.adfc.de/pressemitteilung/adfc-und-fuss-und-radentscheid-richten-popup-fahrradstrasse-ein

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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