Fahrradcodierung

Ein Beitrag zur Diebstahlprävention.

Warum sollte man sein Fahrrad codieren lassen?

Mit dem eingeprägten Code auf Ihrem Fahrrad machen Sie es den Langfingern schwerer. Die individuelle Codenummer wird mit einem Nadelpräger in das Metall Ihres Rahmens geprägt. Das Codiergerät erlaubt es auch Akkus, Fahrradanhänger und ungewöhnliche Rahmenformen zu codieren (außer Carbon-Rahmen).

Fahrraddiebe werden durch die Codenummer am Sattelrohr abgeschreckt. Durch die persönliche Code-Nummer ist es ein Leichtes, bei Kontrollen der Polizei ein Fahrrad dem rechtmäßigen Besitzer zuzuordnen. Dazu ist kein Rückgriff auf eine Datenbank nötig. Die Rahmennummer reicht dazu nicht, da die Hersteller diese ohne erkennbares System und ohne zentrales Register, teils mit Dopplungen oder nur als Seriennummer einstanzen.

Beispielsweise ist die Nummer: KA00003930027KM16 eine Verschlüsselung für ein Fahrrad im Kreis Karlsruhe (KA), genauer in Karlsruhe-Stadt (000), in der Kaiserstraße (03930) Nr. 27 (027), das dem Herrn Karl Mustermann (KM) gehört und 2016 codiert wurde.

Kosten

ADFC-Mitglieder 8 Euro, Nichtmitglieder 15 Euro.
Neumitglieder erhalten die Codierung kostenlos.

Was muss ich machen, um das Fahrrad codieren zu lassen?

1. Vereinbarung eines Codiertermins

Bitte wählen sie einen Termin aus unserer Terminliste im untern Bereich dieser Website aus und melden sie sich per Mail zu diesem Termin an. Wenn möglich teilen sie uns als Anmerkung ihre Fahrraddaten (Hersteller, Modell und Rahmennummer) mit. Einige Tage vor dem Codiertermin erhalten sie eine Mail mit näheren Informationen. Sehen sie bitte auch in ihrem SPAM-Ordner nach.

2. Vorbereitung des Codiertermins

Zur Codierung bringen Sie einen Ausweis zur Identifikation sowie einen Kaufnachweis mit. Ein Kaufnachweis ist nicht unbedingt erforderlich. Sie bestätigen auf dem Codierauftrag, dass sie rechtmäßige Besitzerin/Besitzer des Fahrrads sind.

3. Codiertermin

Die Codierungen finden in der Geschäftsstelle des ADFC Karlsruhe (Fahrradbüro) statt. Eine Codierung dauert ungefähr 10 Minuten.

 

Fahrradcodierung für Ihre Veranstaltung

Die Fahrradcodierung bieten wir Radgeschäften, Firmen oder Einrichtungen für Kunden, Mitarbeitende oder Gewerbetreibende auch im Rahmen von Festen, Events und Thementagen an. Kontaktieren Sie uns unter karlsruhe.codierung [at] adfc-bw.de

Termine


https://bretten.adfc.de/neuigkeit/fahrradcodierung-6

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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